Aktivrente-Rechner
Prüfe in wenigen Schritten, ob die Aktivrente für dich voraussichtlich gilt und welcher Teil deines Arbeitslohns bis 2.000,00 € im Monat steuerfrei bleiben kann.
Fachbegriffe kurz erklärt
- Aktivrente
- Steuerbefreiung für Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze: bis zu 2.000,00 € im Monat bleiben steuerfrei. Es ist keine eigene Rentenzahlung.
- Regelaltersgrenze
- Das gesetzliche Rentenalter. Es liegt für Jahrgänge vor 1947 bei 65 Jahren, steigt dann schrittweise und beträgt ab Jahrgang 1964 67 Jahre.
- Minijob
- Geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603,00 € im Monat.
- Midijob (Übergangsbereich)
- Beschäftigung mit einem Verdienst von 603,01 € bis 2.000,00 € im Monat, mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Beschäftigte.
- Arbeitslohn (brutto)
- Der Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, wie er in der Lohnabrechnung steht.
Nächster Schritt
Passende Arbeit finden
Unter „Arbeit“ findest du aktuell geprüfte Angebote mit belegtem Brutto-Stundenwert. Ob ein einzelnes Angebot als Minijob, Midijob oder für die Aktivrente geeignet ist, geht aus den Angebotsdaten nicht zuverlässig hervor und wird deshalb nicht behauptet. Bitte kläre das direkt mit dem Anbieter.
Häufige Fragen
Was ist die Aktivrente?
Seit dem 01.01.2026 kann Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000,00 € im Monat steuerfrei bleiben, wenn er aus einer begünstigten Beschäftigung stammt, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
Muss ich schon eine Rente beziehen?
Nein. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob du eine Altersrente beziehst. Entscheidend ist das Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer sie zum Beispiel im Mai erreicht, kann die Aktivrente ab Juni nutzen.
Gilt die Aktivrente für Minijobs?
Nein. Minijobs sind ausdrücklich ausgenommen. Ein Midijob kann dagegen begünstigt sein. Für Minijobs gibt es den Minijob-Rechner.
Fallen weiter Sozialversicherungsbeiträge an?
Ja. Die Aktivrente betrifft nur die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert.
Kann ich nicht genutzte Beträge in andere Monate übertragen?
Nein. Die Aktivrente ist monatsbezogen. Was in einem Monat nicht ausgeschöpft wird, verfällt.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente (öffnet externe Seite)
- § 3 Nr. 21 EStG: Aktivrente (öffnet externe Seite)
- Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze (öffnet externe Seite)
- § 235 SGB VI: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (öffnet externe Seite)
- § 187 BGB: Fristbeginn (Geburt am Monatsersten) (öffnet externe Seite)
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (öffnet externe Seite)
- Minijob-Zentrale: Midijob (öffnet externe Seite)