Rechner · Rechtsstand 2026

Minijob-Rechner

Berechne aus Stundenlohn und Arbeitszeit deinen voraussichtlichen Verdienst und sieh, wie viele Stunden innerhalb der Minijob-Grenze von 603,00 € im Monat möglich sind.

Geltende Werte 2026

Gesetzlicher Mindestlohn
13,90 € pro Stunde
Minijob-Grenze pro Monat
603,00 €
Minijob-Grenze pro Jahr
7.236,00 €
Midijob (Übergangsbereich)
603,01 € bis 2.000,00 € pro Monat

Quelle: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1 (öffnet externe Seite) · Minijob-Grenze (offizielle Angabe) (öffnet externe Seite) · § 8 Abs. 1a SGB IV: Berechnung der Minijob-Grenze (öffnet externe Seite) · § 20 Abs. 2 SGB IV: Übergangsbereich (öffnet externe Seite)

Deine Angaben

Zum Beispiel 13,90 oder 13.90.

Wie möchtest du die Arbeitszeit angeben?

Durchschnittliche Stunden für die oben gewählte Angabe, zum Beispiel 10 oder 7,5.

Zusätzliche Fragen für passende Hinweise

Freiwillig. Die Antworten ändern die Berechnung nicht, sondern blenden nur passende Hinweise ein.

Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob? (optional)
Hast du weitere Minijobs? (optional)
Ist der Minijob in einem Privathaushalt (zum Beispiel Putzen, Gartenarbeit)? (optional)
Beziehst du eine Altersrente oder hast du die Regelaltersgrenze erreicht? (optional)

Nächster Schritt

Passende Arbeit finden

Unter „Arbeit“ findest du aktuell geprüfte Angebote mit belegtem Brutto-Stundenwert. Ob ein einzelnes Angebot als Minijob, Midijob oder für die Aktivrente geeignet ist, geht aus den Angebotsdaten nicht zuverlässig hervor und wird deshalb nicht behauptet. Bitte kläre das direkt mit dem Anbieter.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze?

Seit dem 01.01.2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603,00 € im Monat beziehungsweise 7.236,00 € im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm.

Quelle: Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (öffnet externe Seite)

Ist ein Verdienst von genau 603,00 € noch ein Minijob?

Ja. Die Grenze wird erst überschritten, wenn der Verdienst höher als 603,00 € ist. Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob).

Quelle: Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (öffnet externe Seite) · Minijob-Zentrale: Midijob (öffnet externe Seite)

Darf ich die Grenze einmal überschreiten?

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung, ist in engen Grenzen zulässig. Planbare Mehrverdienste zählen nicht dazu. Die genauen Voraussetzungen nennt die Minijob-Zentrale.

Quelle: Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (öffnet externe Seite)

Muss ich im Minijob in die Rentenversicherung einzahlen?

Grundsätzlich ja. Du kannst dich auf Antrag bei deinem Arbeitgeber von deinem Eigenanteil befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag in jedem Fall.

Quelle: Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (öffnet externe Seite)

Berechnet der Rechner mein Netto?

Nein. Der Rechner ordnet Bruttoverdienst, Stunden und Beschäftigungsart ein. Beiträge und Steuern hängen von weiteren persönlichen Umständen ab und werden hier bewusst nicht geschätzt.

Quelle: Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht (öffnet externe Seite)

Offizielle Quellen